AGB & Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tischlerei Paul Beck
Stand: 14.09.2023
Version: 2.0.0
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Tischlerei Paul Beck und den Verbrauchern und Unternehmern, die Leistungen der Tischlerei Paul Beck in Anspruch nehmen.
Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftragnehmer oder Auftraggeber Vertragspartei werden. Unseren AGB entgegenstehende, abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten wird widersprochen. Die AGB gelten nicht bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A. Die Tischlerei Paul Beck wird nachfolgend auch als Auftragnehmer bezeichnet.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der Tischlerei Paul Beck in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit Firstlaser GmbH in eine Geschäftsbeziehung treten.
2. Weitere Vertragsgrundlagen
2.1 Vertrag
Als Gegenstand des Vertrags ist der Inhalt des Angebots zu sehen, dass der Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellt. Bis zur Angebotsannahme, durch schriftliche Auftragsbestätigung, sind alle Angebote der Tischlerei Paul Beck freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab oder/und handelt es sich um ein freibleibendes Angebot, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung der Tischlerei Paul Beck oder durch die begonnene Leistungserbringung der Tischlerei Paul Beck zustande. Alle als Kostenschätzung bezeichneten Informationen des Auftragsnehmers sind unverbindlich.
Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis für den Angebotsgegenstand versteht sich bei Verbrauchern als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile.
Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis für den Angebotsgegenstand versteht sich bei Unternehmen netto zuzüglich Mehrwertsteuer.
2.2 Kreditwürdigkeit
Voraussetzung der Leistungspflichten ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt, so ist der Auftragnehmer zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer kann in diesen Fällen Vorkasse oder anderweitig geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruchs verlangen. Kommt der Auftraggeber diesem Begehren nicht nach, kann der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
Sofern aus diesem Grunde der Vertrag aufgehoben wird (Kündigung oder Rücktritt), kann die Tischlerei Paul Beck die Bezahlung der bereits erbrachten Leistung nach den ursprünglich vereinbarten Preisen verlangen (im Falle des Rücktritts nur, sofern Leistungen nicht zurück gewährt werden können). Für den nicht mehr zur Ausführung kommenden Leistungsanteil gilt § 648 S. 2 BGB, sofern mit dem Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde. Ein Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz bleibt unberührt.
2.3 Leistungen
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen oder geänderte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sind, oder Leistungen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung zusätzlich notwendig werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Einholung erforderlicher behördlicher Gestattungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist. Gleiches gilt für die Zollformalitäten bei Lieferungen ins Ausland.
Für vereinbarte Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen werden Zuschläge berechnet. Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas- oder Wasseranschluss dem Unternehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
2.4 Aus- und Einbaukosten
Die gesetzliche Regelung im Kaufvertragsrecht gilt uneingeschränkt für die Geltendmachung von Aus- und Einbaukosten.
2.5 Lieferung
In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen sowie Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Seuchen wie Epidemien und Pandemien, soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, und dadurch entstehende Quarantäne, sind wir als Vertragspartei und damit die von uns geschuldete Leistung, für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme befreit.
Dauert die Verzögerung länger als drei Monate, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Die Tischlerei Paul Beck hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen. Kann die Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erbracht werden, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Leistungsbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Tischlerei Paul Beck behält sich die Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten vor. § 642 BGB bleibt unberührt.
Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, einen hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze des Auftragnehmers.
2.6 Mangelrüge und Haftung
Offensichtliche Mängel bei gelieferten Gegenständen durch die Tischlerei Paul Beck, müssen von Auftraggebern, die Unternehmern sind und Handelsgeschäfte mit uns schließen, unverzüglich gem. § 377 HGB schriftlich gerügt werden. Die weitergehenden Vorschriften beim Handelskauf bleiben unberührt, insbesondere § 378 Abs. 2 HGB. Die Rechte für Mängel bei Werkleistungen richten sich nach dem BGB, sofern nicht mit der Annahme des Angebots die VOB/B vereinbart wurde. Bei Vereinbarung der VOB/B gelten deren Bestimmungen.
Die Gesamthaftung der Tischlerei Paul Beck für Schäden, ist auf die Vergütung aus dem Vertrag beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine solche Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenfalls gilt die Beschränkung nicht, sofern eine Haftpflichtversicherung den Schaden trägt.
2.7 Mangelverjährung
Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, beträgt die Gewährleistung ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
Ansprüche des Verbrauchers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren.
2.8 Umsetzung der Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher Sachen.
2.9 Anlieferung
Beim Anliefern setzen wir voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen, andernfalls wird der entsandene Mehraufwand des Transports dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Treppen müssen passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wird die Ausführung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.
3. Förmliche Abnahme
Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein. Die Benutzung der Leistungen gilt als Abnahme, sofern zum Zeitpunkt der Benutzung keine Mängel geltend gemacht werden und die Benutzung freiwillig erfolgte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ist die VOB/B vereinbart worden, gelten deren Regelungen sowie weiterhin neben der VOB/B anwendbare Regelungen des BGB.
4. Vergütung bei Kündigung
Kündigt der Auftraggeber den Werkvertrag ohne Grund, können wir zehn Prozent der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung (Kündigungsentschädigung) verlangen. Es bleibt uns unbenommen, bei entsprechendem Nachweis eine höhere Kündigungsentschädigung zu verlangen. Ebenso bleibt dem Auftraggeber der Nachweis unbenommen, dass uns keine oder eine geringere Kündigungsentschädigung zusteht.
5. Zahlungsbedingungen und Verzug
Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen eine Abschlagzahlung verlangen
Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Auftraggeber ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) nach Abnahme und spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an den Auftragnehmer, die Tischlerei Paul Beck, zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.
6. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise
6.1 Wartungsarbeiten
Wir weisen darauf hin, dass für eine dauerhafte Funktion Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere:
- Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten
- Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren
- Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Fußböden, Treppenstufen) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung nachzubehandeln
Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche entstehen.
6.2 Vorbeugung von Schimmel
Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter. Um die Raumluftqualität zu erhalten und der Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach DIN 1946-6 zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendiges Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages an den Handwerker ist und in jedem Fall vom Auftraggeber/Bauherrn zu veranlassen ist.
6.3 Abweichungen
Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind.
6.4 Erhalt der Bauteile
Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z.B. Fenster, Treppen, Parkett) für geeignete klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.
7. Ausschluss der Aufrechnung
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Gelieferte Gegenstände
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab.
8.1 Eigentumsvorbehaltsgegenstände
Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.
9. Eigentums- und Urheberrecht
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen sowie Angeboten, Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen, Konzeptbeschreibungen, Druckvorlagen und Film- und anderes Bildmaterial behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Werden vom Auftraggeber Materialien oder Unterlagen zur Erbringung der Leistungen übergeben, so übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Unterlagen erbrachten Leistungen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden.
10. Streitbeilegung
Wir sind weder bereit noch zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
11. Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens.
12. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden von uns zwecks Erfüllung unserer eigenen vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten sowie zur Vertragsdurchführung in Form von Namen, Adresse und Kommunikationsdaten des Geschäfts- bzw. Wohnsitzes maschinenlesbar gespeichert. Diese Datenerhebung und Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Wir sichern zu, diese Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken zu speichern. Insbesondere werden sie in keiner Weise an unberechtigte Dritte zu gewerblichen Zwecken übermittelt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Personen, deren Daten wir auf diese Weise erhoben und verarbeitet haben, sind berechtigt, bei uns Auskunft darüber zu verlangen, welche sie betreffenden Daten bei uns gespeichert sind. Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten können diese Personen von uns die Berichtigung, bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten verlangen. Auch steht ihnen ein Beschwerderecht bei der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
14. Service- und Kontaktadresse
Tischlerei Paul Beck
Karl-Kunger-Str. 64
12435 Berlin
Telefonnummer: 01575 1572857
E-Mail: info@tischlereipaulbeck.de
Ende der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Widerrufsbelehrung der Tischlerei Paul Beck für Verbraucher
Stand: 14.09.2023
Version: 1.1.0
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der Tischlerei Paul Beck in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tischlerei Paul Beck, Karl-Kunger-Str. 64 in 12435 Berlin, Telefonnummer: 015751572857, E-Mail: info@tischlereipaulbeck.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienst- / Werkverträgen mit Verbrauchern (§ 356 BGB):
Sie werden weiter ausdrücklich darüber informiert, dass das Widerrufsrecht bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und die Tischlerei Paul Beck mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Tischlerei Paul Beck verlieren.
Hiermit erkläre ich, dass ich die von der Tischlerei Paul Beck verwendete Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular erhalten habe.
In vollständiger Kenntnis dieser Erklärungen und der obigen Ausführungen bin ich damit einverstanden, dass die Tischlerei Paul Beck ihre Tätigkeit unmittelbar nach Vertragsschluss und noch vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist aufnimmt. Mir ist bekannt, dass ich mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Tischlerei Paul Beck verliere.
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Ort, Datum
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Unterschrift des Auftraggebers
Stand: 14.09.2023
Version: 1.0.0
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Tischlerei Paul Beck
Karl-Kunger-Str. 64
12435 Berlin
E-Mail: info@tischlereipaulbeck.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf von Waren:
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Bestellt am ……………………….…………………
Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum, ………………………………………
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(*) Unzutreffendes streichen
Ende der Widerrufsbelehrung